Rechtsprechung
BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB-Gesetz und Architektenformularvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1987, 113
- ZfBR 1987, 40
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97
Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen …
Zu abnahmefähigen Herstellung des Architektenwerkes gehört die Vollendung aller vertraglich geschuldeten Leistungen (BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, BauR 1994, 392, 394 = NJW 1994, 1276; Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/86; BauR 1987, 113 = ZfBR 1987, 40, jeweils m.w.N.). - BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86
Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B
Denn die Bestimmungen des § 13 VOB/B stellen schon für sich Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die durch bloße Inbezugnahme oder Wiedergabe ihres Wortlauts, also ohne "ausgehandelt" worden zu sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/86 = BauR 1987, 113 = ZfBR 1987, 40 ), Vertragsinhalt werden können - wie sie es hier auch geworden sind - und dann der Kontrolle nach dem AGBG unterliegen. - BGH, 11.05.1989 - VII ZR 305/87
Wirksamkeit einer Vertragsstrafe ohne Begrenzung nach oben
d) Soweit die Revisionserwiderung der Beklagten geltend machen will, die hier vorliegende Klausel sei individuell ausgehandelt worden, geht das schon deshalb fehl, weil die Beklagten selbst nicht behaupten, den "Kerngehalt" der Klausel zur Vertragsstrafenhöhe überhaupt zur Disposition gestellt zu haben (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/86 = BauR 1987, 113, 114 = ZfBR 1987, 40, 41 m.N.).